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Hausanschlussraum

Der Hausanschlussraum bei Mehrfamilienhäusern sollte DIN 18012 entsprechen.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist ausreichend Platz für die Hausanschlüsse im UG des Bauvorhabens vorzusehen.

Zur Erhöhung der Sicherheit gegen Manipulation ist bei Mehrfamilienhäusern zu gewährleisten, dass die Gashauseinführung, sowie die Gaszählerplätze nicht in allgemein zugänglichen Räumen installiert werden.

Allgemein zugängliche Räume bei Mehrfamilienhäusern sind Treppenhaus, Kellergänge, Gemeinschafts-, Trocken-, und Abstellräume. Hauseinführungen und Zählerplätze befi nden sich idealerweise im Hauseinführungsraum oder im Heizraum des Gebäudes.

Ist es nicht möglich, die Gaszähler in einen oben genannten Raum zu installieren, müssen die Zähler durch einen belüfteten Schrank, Gitterverwahrung oder ähnlichem geschützt werden.

Hausanschlussraum (nach DIN 18012)

1Hauseinführungsleitung Strom
2Strom-Hausanschlusskasten
3Strom-Hauptleitung
4ggf. Zählerplätze für Strom
5ggf. Stromleitungen zu den Stromkreisverteilern
6Kabelschutzrohr
7Hausanschlussleitung für Fernmeldeanlage
8Hausanschlussleitung für Wasserversorgung mit Wasserzähleranlage
9Bodenablauf
10Hausanschlussleitung für Gasversorgung mit Hauptabsperreinrichtung
11Potentialausgleichschiene
12Anschlussfahne vom Fundamenterder
13Fundamenterder
14Steckdose
15Leuchte
16ggf. Zählerplätze für Gas

Mindestraummaße

Raumtiefe (a) 2,00 m
Raumhöhe (b) 2,00 m
Raumbreite (c) 1,80 m

ZVB Journal 04/2011