ZVB
 
 
 

Gashausanschluss

Leitfaden für den Bauherrn bei bauseitiger Vergabe von Erdarbeiten

Tipp: Das alles können wir für Sie mit unserer Vertragsfirma erledigen:
kostengünstig, fach- und termingerecht.

Graberlaubnis

Für die Erdarbeiten im öffentlichen Bereich muss der Tiefbaufirma die Graberlaubnis der zuständigen Kommune (Stadtbauamt) bzw. des Amt für öffentl. Ordnung vorliegen.

Planwerk einsehen

Vor Beginn der Baumaßnahme müssen die Pläne von Fremdanlagen wie Telekom, Wasser, Strom etc. von der Tiefbaufirma eingesehen werden.

Leitungsführung

Die Trasse für die Gasleitung verläuft rechtwinklig und auf dem kürzesten Weg zum Gebäude. Im Arbeitsraum darf die Leitungsführung nur quer verlaufen. Die Baugrube muss verfüllt und verdichtet sein, damit es zu keinen Senkungen kommt. In besonderen Fälle, z.B. Hanglage, sollte bereits bei der Planung die Leitungsführung mit dem zuständigen Installationsmeister (TVH) Tel. 0 77 21 / 40 50 47 11 bis 40 50 47 13 abgeklärt werden.

Überbauung

Hausanschlussleitungen dürfen grundsätzlich nicht überbaut werden (Carport, Gartenteich, Bäume etc.). Bei unvermeidlicher Überbauung sind besondere Maßnahmen und Bauteile erforderlich. Hier sind Lieferfristen und höhere Kosten zu beachten.

Ortstermin

Frühestens nach Fertigstellung der Kellerdecke sollte der Bauherr mit dem Tiefbauunternehmen und allen Versorgungsträgern einen Baustellentermin vereinbaren.

Hausanschlussraum

Ein Hausanschlussraum sollte vorhanden sein (siehe DIN 18012).

Kernbohrung

Für die Hauseinführung ist ein Mauerdurchbruch bzw. eine Kernbohrung (Durchmesser wird vor Ort angegeben) durchzuführen und ein Mauerschutzrohr zu legen. Das Schutzrohr muss innen und außen bündig mit dem Mauerwerk sowie fest, waagrecht und dicht (Quellmörtel) eingebaut sein. Das Schutzrohr wird von dem ZVB geliefert.

Rohrgraben

Der Rohrgraben ist nach Angaben dem ZVB vorzubereiten und zu sichern. Auf den Mindestabstand 20 cm zu Fremdanlagen, z.B. Stromkabel, ist zu achten.


Grabenprofil Gashausanschluss

Die Verlegung der Gasleitung erfolgt durch den ZVB (Abt. TN-Rohrnetzmeister). Der Ausführungstermin – eine Woche Vorlauf – wird mit der dem ZVB festgelegt. Kann die Verlegung wegen mangelhafter Erdarbeiten nicht durchgeführt werden, müssen entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden.

Verfüllen des Rohrgraben

Nach der Verlegung ist die Gasleitung umgehend einzusanden bzw. der Graben zu verfüllen.


Grabenprofil Gashausanschluss

A=1,10 m Grabentiefe von Gelände Oberkante
B=0,10 m Sand 0 / 4 mm Rundkorn
C=0,15 m Sand 0 / 4 mm Rundkorn
D=0,20 m Kies 0 / 32 mm Rundkorn
E=Aushub bzw. Straßenaufbau nach ZTVA - STB - 97

Mauerschutzrohr bitte bündig mit der Mauer und waagrecht einbauen.

Mauerschutzrohr wird von dem ZVB geliefert.

Wiederherstellung der Oberflächen

Im öffentlichen Bereich muss die Wiederherstellung der Oberflächen durch die zuständige Behörde abgenommen werden.

Markierung

Die Hauseinführung wird nach der Fertigstellung der Fassade mittels Plakette durch den ZVB gekennzeichnet.

 

 

 


ZVB Journal 04/2011