Gaspreise: Bundesgerichtshof sorgt für Klarheit |
ZVB vom 15.07.2009 |
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Urteil schafft Rechtssicherheit für die Formulierung von Preisänderungsklauseln. Verträge der Stadtwerke Villingen-Schwenningen sind nicht betroffen.
VILLINGEN-SCHWENNINGEN. „Mit diesem Urteil endet endlich die Rechtsunsicherheit für Energieversorger“, sagt Ulrich Köngeter, Geschäftsführer der Stadtwerke Villingen-Schwenningen (SVS) und des Zweckverbands Gasfernversorgung Baar (ZVB). Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden: Preisänderungsklauseln in Gaslieferverträgen sind unwirksam, wenn sie nur die Erhöhung der Tarife bei steigenden Beschaffungskosten regeln, nicht aber die Pflicht enthalten, im umgekehrten Fall die Preise auch zu senken. Er stellte zudem erstmals klar, dass Energieversorger die gesetzlichen Vorgaben zur Preisanpassung, wie sie in der Grundversorgungsverordnung Gas (GasGVV) für Tarifkunden vorgesehen sind, auch in Sonderverträge übernehmen dürfen. Die Vorschriften der GasGVV hätten eine Art Leitbildfunktion, entschied der Bundesgerichtshof. Sie seien aber nur dann wirksam, wenn sie im Originalwortlaut in den Vertrag übernommen werden. „Allerdings wird erst aus der schriftlichen Urteilsbegründung ersichtlich werden, was die Entscheidung im Einzelnen für die Versorgungsunternehmen bedeutet“, erläuterte Ulrich Köngeter.
„Wir haben aufgrund der bisher sehr unterschiedlichen Rechtsprechung in Deutschland schon seit Januar 2009 keine Änderungsklauseln mehr in unseren Verträgen“, erklärt der SVS- und ZVB-Chef. „Stattdessen setzen wir auf feste Vertragslaufzeiten mit Festpreisen. Dieses Urteil betrifft also die laufenden Verträge der SVS und des ZVB nicht.“
Über Preisänderungsklauseln in Alt-Verträgen der beiden Energiedienstleister laufen derzeit zwei Musterprozesse beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Die Urteilsverkündung zum ersten Verfahren ist auf den 6. August verschoben worden.
In Karlsruhe wurden Bestimmungen der Berliner GASAG sowie der Gas-Union gekippt. Die Verbraucher würden unangemessen benachteiligt, weil die Unternehmen Kostensenkungen nicht zwingend an ihre Kunden weitergegeben müssen. Das Urteil gilt für Gaslieferverträge mit Sonderkonditionen, wie sie inzwischen von der Mehrheit der Verbraucher abgeschlossen werden.
Inzwischen stehen auch Preisänderungsklauseln aus Geschäftsbedingungen von Banken und Versicherungen auf dem Prüfstand. Sparkassen müssen nach einer Entscheidung des BGH vom 21. April 2009 jetzt eine entsprechende Klausel in Kreditverträgen ändern. VON: REDAKTION ZVB Pressemeldung - Allgemeines | Veröffentlichung: Mittwoch, 15.07.09 um 22:00 « Zurück |


