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Trotz mehrfacher Mahnung Abschläge nicht bezahlt


ZVB vom 14.10.2009



ZVB: Säumige Kundin hat nie Widerspruch gegen Preiserhöhungen eingelegt – Vertrag regelt Sachverhalt klar

 

VILLINGEN-SCHWENNINGEN/DONAUESCHINGEN. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat dem Zweckverband Gasfernversorgung Baar (ZVB) vorläufig untersagt, einer säumigen Kundin die Gaslieferungen zu sperren. „Uns liegt die  einstweilige Verfügung des Gerichts allerdings bislang nur als Kopie vor. Der Anwalt unserer Kundin hat sie uns übermittelt“, sagte ZVB-Geschäftsführer Ulrich Köngeter. „Wir sind irritiert über den Beschluss.“ Besagte Kundin zahle seit Juli dieses Jahres keine Abschlagszahlungen mehr, habe aber weder schriftlich noch mündlich erklärt, warum sie das tue. „Wie bei anderen Unternehmen auch, löst bei uns ein Zahlungsverzug nach einer gewissen Frist ein Mahnverfahren aus“, erklärte Ulrich Köngeter. „Die Dame hat weder auf die erste, noch auf die zweite Mahnung reagiert. Als dritte Mahnstufe droht der Gaslieferstopp. Das war ihr bekannt.“

Der Anwalt der Kundin argumentiert nach Aussagen des ZVB in einem Schreiben, die Kundin habe ihre Abschlagszahlungen nicht bezahlt, weil sie diese mit erhofften Rückforderungsansprüchen aus ihrer Meinung nach unwirksamen Preiserhöhungen der letzten Jahre verrechnen wollte. „Das hat sie uns nicht mitgeteilt. Sie hat auch keiner einzigen Preiserhöhung der letzten Jahre widersprochen“, sagte Ulrich Köngeter. „Und selbst wenn sie es getan hätte: Der Gaslieferungsvertrag mit unserer Kundin besagt, dass Abschlagszahlungen nicht verrechnet werden dürfen.“ Die Urteile zur Wirksamkeit von Preisgleitklauseln in Altverträgen der SVS und des ZVB, auf die sich der Anwalt der Kundin berufe, seien zudem noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht Konstanz und das Amtsgericht Villingen-Schwenningen haben in den vergangenen Monaten bestimmte Preisgleitklauseln in alten Sonderverträgen für unwirksam erklärt. Dagegen haben die SVS und der ZVB Berufung eingelegt. „Selbst wenn diese Urteile rechtskräftig werden würden, würden Sie nur zwischen den strittigen Parteien gelten“, erläuterte Ulrich Köngeter. „Daraus ließe sich kein allgemeiner Rückzahlungsanspruch für alle Kunden ableiten.“

Der ZVB lege großen Wert auf günstige Verbraucherpreise. „Wir erwirtschaften im Gashandel kaum noch Gewinn, wie das Jahresergebnis 2008 veranschaulicht. Deshalb sind wir auch auf die pünktliche Zahlung der Abschläge angewiesen“, betonte Ulrich Köngeter. „Es gibt keinen Puffer. Wenn wir säumigen Kunden den Gashahn nicht absperren dürfen, ist unsere Wirtschaftlichkeit ernsthaft in Gefahr und höhere Verbraucherpreise programmiert. Die Zeche zahlen dann die ehrlichen und vertragstreuen Kunden.“

 



VON: REDAKTION ZVB


Pressemeldung - Allgemeines | Veröffentlichung: Mittwoch, 14.10.09 um 16:00

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ZVB Journal 01/2010