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ZVB willigt in Vergleich mit klagender Gaskundin ein


ZVB vom 22.06.2010



Der ZVB hält nach wie vor an der Rechtsauffassung fest, wie sie auch das Urteil des Amtsgerichts VS (10. März 2010) bestätigt hat: wer innerhalb einer bestimmten Frist keinen Widerspruch einlegt, stimmt unseren neuen Preisen zu.

 

In der Rechtssprechung gibt es zu dieser Problematik allerdings unterschiedliche Auffassungen. Wann ist ein Preis beiderseitig vereinbart, wann nicht? Reicht schweigende Zustimmung, oder benötigt es eine aktive Zustimmung? Über diese Fragen streiten sich die Gerichte nicht erst seit gestern und nicht nur in der Energiebranche. Die Fragestellung betrifft etwa auch Versicherungen, Krankenkassen oder Zeitschriften- und Zeitungsabos.

 

Hier braucht es also eine Grundsatzentscheidung. Zu dieser wäre der ZVB mit dem Verfahren vor dem Landgericht aber nicht gekommen, da die Richter angedeutet haben, bei einem Urteil keine Revision zulassen zu wollen. "Wir hätten uns also auch mit einem Urteil nach wie vor in unsicherem Rechtsraum bewegt, deswegen haben wir in den Vergleich - dem auch die Gegenseite, die die Berufung ja ihrerseits eingelegt und das Verfahren betrieben hat, zugestimmt hat - eingewilligt", so ZVB-Geschäftsführer Ulrich Köngeter.



VON: REDAKTION ZVB


Pressemeldung - Allgemeines | Veröffentlichung: Dienstag, 22.06.10 um 09:29

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ZVB Journal 01/2010