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ZVBbioerdgas10 bestpreis24


Darauf ist Verlass: Wir halten den Preis für unser Bioerdgas 24 Monate stabil, wenn Sie sich für ZVBbioerdgas10 bestpreis24 entscheiden.

Alle Vorteile auf einen Blick:
  • noch mehr Schutz fürs Klima
  • erfüllt gesetzliche Vorgaben
  • stabile Preise  bis zum 30.09.2012

Preisübersicht gültig ab dem 01.10.2010 - Preisgarantie** bis 30.09.2012

ZVBbioerdgas10 bestpreis24
Grundpreis
(Euro/Monat)
Arbeitspreis
(Cent/kWh)
Jahresverbrauch
netto
brutto
netto*
brutto
Stufe 1 bis 50.000 kWh
11,85
14,10
4,31
5,78
Stufe 2 bis 165.600 kWh
18,10
21,54
4,16
5,60
Stufe 3 ab 165.601 kWh
25,00
29,75
4,11
5,55
* ohne Erdgassteuer
** Die Preisgarantie bezieht sich auf die Nettopreise
 

Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Grundpreis sowie dem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung der Erdgaslieferung. Jede weitere Abrechnung berechnen wir zusätzlich mit 14,64 Euro brutto (12,30 Euro netto).

Die Nettopreise beinhalten den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt sowie die Konzessionsabgabe.

Die Bruttopreise beinhalten zusätzlich die Erdgassteuer (0,55 Cent / kWh netto) und die Umsatzsteuer (19 %) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. In der Jahresrechnung wird die Umsatzsteuer auf den Endbetrag aus den Nettopreisen inkl. Erdgassteuer hin zugerechnet. Dadurch sind geringfügige Rundungsdifferenzen zum obigen Bruttopreis möglich.

Es wird die Bestabrechnung durchgeführt, d.h. der Gasverbrauch wird automatisch nach der für Sie günstigsten Stufe des jeweiligen Produktes abgerechnet.

Die zu liefernde Gasmenge besteht zu 10 % aus Biogas im Sinne des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg und zu 90 % aus fossilem Erdgas. Die Gasmenge entspricht dabei zu 10 % im Wärmeäquivalent der Menge von an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeistem Biogas über einen Bilanzzeitraum von einem Jahr. Der Kunde erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg für Wohngebäude (§ 4 Abs. 2 EWärmeG BaWü).

Die Preise sind gültig im Erdgas-Grundversorgungsgebiet des ZVB bis zu

einem max. Jahresverbrauch von 1,5 Mio. kWh.


 

ZVB Journal 01/2010


 
 

Zusätzliche Infos