ZVB
 
 
 

Grundversorger

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen:

Der Zweckverband Gasfernversorgung Baar (ZVB) ist Grundversorger für Gas 

  • im Stadtgebiet von Donaueschingen,
  • im Stadtgebiet von Bad Dürrheim,
  • sowie der Gemeinde Bräunlingen.

 

Hier erhalten Sie die komplette Mitteilung "zur Feststellung des Grundversorgers" an das Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde. 


ZVB Journal 04/2011