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Zweckverband Gasfernversorgung Baar
Pforzheimer Str. 1 Tel 07721 40505 info@zvb-erdgas.de |
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Der Hausanschlussraum bei Mehrfamilienhäusern sollte DIN 18012 entsprechen.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist ausreichend Platz für die Hausanschlüsse im UG des Bauvorhabens vorzusehen.
Zur Erhöhung der Sicherheit gegen Manipulation ist bei Mehrfamilienhäusern zu gewährleisten, dass die Gashauseinführung, sowie die Gaszählerplätze nicht in allgemein zugänglichen Räumen installiert werden.
Allgemein zugängliche Räume bei Mehrfamilienhäusern sind Treppenhaus, Kellergänge, Gemeinschafts-, Trocken-, und Abstellräume. Hauseinführungen und Zählerplätze befi nden sich idealerweise im Hauseinführungsraum oder im Heizraum des Gebäudes.
Ist es nicht möglich, die Gaszähler in einen oben genannten Raum zu installieren, müssen die Zähler durch einen belüfteten Schrank, Gitterverwahrung oder ähnlichem geschützt werden.

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