Gashausanschluss
Leitfaden für den Bauherrn bei bauseitiger Vergabe von Erdarbeiten
Tipp: Das alles können wir für Sie mit unserer Vertragsfirma erledigen:
kostengünstig, fach- und termingerecht.
GraberlaubnisFür die Erdarbeiten im öffentlichen Bereich muss der Tiefbaufirma die Graberlaubnis der zuständigen Kommune (Stadtbauamt) bzw. des Amt für öffentl. Ordnung vorliegen.
Planwerk einsehenVor Beginn der Baumaßnahme müssen die Pläne von Fremdanlagen wie Telekom, Wasser, Strom etc. von der Tiefbaufirma eingesehen werden.
LeitungsführungDie Trasse für die Gasleitung verläuft rechtwinklig und auf dem kürzesten Weg zum Gebäude. Im Arbeitsraum darf die Leitungsführung nur quer verlaufen. Die Baugrube muss verfüllt und verdichtet sein, damit es zu keinen Senkungen kommt. In besonderen Fälle, z.B. Hanglage, sollte bereits bei der Planung die Leitungsführung mit dem zuständigen Installationsmeister (TVH) Tel. 0 77 21 / 40 50 47 11 bis 40 50 47 13 abgeklärt werden.
ÜberbauungHausanschlussleitungen dürfen grundsätzlich nicht überbaut werden (Carport, Gartenteich, Bäume etc.). Bei unvermeidlicher Überbauung sind besondere Maßnahmen und Bauteile erforderlich. Hier sind Lieferfristen und höhere Kosten zu beachten.
OrtsterminFrühestens nach Fertigstellung der Kellerdecke sollte der Bauherr mit dem Tiefbauunternehmen und allen Versorgungsträgern einen Baustellentermin vereinbaren.
HausanschlussraumEin Hausanschlussraum sollte vorhanden sein (siehe DIN 18012).
KernbohrungFür die Hauseinführung ist ein Mauerdurchbruch bzw. eine Kernbohrung (Durchmesser wird vor Ort angegeben) durchzuführen und ein Mauerschutzrohr zu legen. Das Schutzrohr muss innen und außen bündig mit dem Mauerwerk sowie fest, waagrecht und dicht (Quellmörtel) eingebaut sein. Das Schutzrohr wird von dem ZVB geliefert.
RohrgrabenDer Rohrgraben ist nach Angaben dem ZVB vorzubereiten und zu sichern. Auf den Mindestabstand 20 cm zu Fremdanlagen, z.B. Stromkabel, ist zu achten.
Grabenprofil Gashausanschluss
Die Verlegung der Gasleitung erfolgt durch den ZVB (Abt. TN-Rohrnetzmeister). Der Ausführungstermin – eine Woche Vorlauf – wird mit der dem ZVB festgelegt. Kann die Verlegung wegen mangelhafter Erdarbeiten nicht durchgeführt werden, müssen entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden.
Verfüllen des RohrgrabenNach der Verlegung ist die Gasleitung umgehend einzusanden bzw. der Graben zu verfüllen.
Grabenprofil Gashausanschluss
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A
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| 1,10 m Grabentiefe von Gelände Oberkante
| B
| =
| 0,10 m Sand 0 / 4 mm Rundkorn
| C
| =
| 0,15 m Sand 0 / 4 mm Rundkorn
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| D
| =
| 0,20 m Kies 0 / 32 mm Rundkorn
| E
| =
| Aushub bzw. Straßenaufbau nach ZTVA - STB - 97
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Mauerschutzrohr bitte bündig mit der Mauer und waagrecht einbauen.
Mauerschutzrohr wird von dem ZVB geliefert.
Wiederherstellung der OberflächenIm öffentlichen Bereich muss die Wiederherstellung der Oberflächen durch die zuständige Behörde abgenommen werden.
MarkierungDie Hauseinführung wird nach der Fertigstellung der Fassade mittels Plakette durch den ZVB gekennzeichnet.