Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverband Gasfernversorgung Baar ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.zvb-erdgas.de veröffentlichte Website des Zweckverbands Gasfernversorgung Baar.

Diese Erklärung bezieht sich ausdrücklich nicht auf Inhalte von Drittanbietern, auf die über externe Links verwiesen wird.

1.    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar
Um unsere Verpflichtung zur Barrierefreiheit weiter zu stärken, ist ein umfassender Zugänglichkeitstest für eine ähnliche Website durch die Hochschule der Medien Stuttgart, Kompetenzzentrum Digitale Barrierefreiheit, erfolgt.
Die Ergebnisse dieses Tests bieten wertvolle Einblicke darüber, wie wir die Zugänglichkeit unserer eigenen Seite verbessern können. 
Die oben genannte Webseite ist wegen der beschriebenen Unvereinbarkeiten nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar, wie im Folgenden beschrieben. Wir werden nun die notwendigen Anpassungen vornehmen, um sicherzustellen, dass unsere Dienste für alle Nutzer zugänglich sind. Wir planen, diese Anpassungen bis zum 30.11.2024 abzuschließen.

2.    Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei

  • Im Sinne der Anforderungen von „9.1.1 Nicht-Text-Inhalt“:
    • Das Logo im Header der Ansicht hat keinen Alternativtext. Eine Textalternative wird lediglich über das title-Attribut des umgebenden Links bereitgestellt und beschreibt nicht das Ziel des Links.
    • Dekorative SVG-Icons und Layoutgrafiken sind nicht korrekt für Screenreader versteckt, was unter Umständen zu ungewollten Ausgaben führen kann
    • Grafische Bedienelemente (verlinkte SVG-Grafiken und Icons) verfügen an mehreren Stellen nicht über einen Alternativtext für Screenreader (z.B. Icons im Erdgastarifrechner unterhalb des Sliders)
    • Grafiken, Formeln und Diagramme mit Informationen stellen diese nicht durchgängig über eine Alternative für Screenreader bereit
    • Karten haben keine Alternative für Screenreader-Nutzende (z.B. die Karte über das Vetriebsgebiet auf www.zvb-erdgas.de/ueber-uns/)
    • Einige grafische Elemente, wie etwa die Richtungspfeile in der Pagination bei den Suchergebnissen, sind als Hintergrundgrafiken eingebunden und stellen keine Textalternative für Screenreader-Nutzende bereit
    • Einige informative Bilder, sind als dekorativ gekennzeichnet, obwohl sie Informationen beinhalten.
  • Im Sinne der Anforderung „9.1.4.1 Benutzung von Farbe”
    • Ausgewählte Bedienelemente werden stellenweise lediglich farblich hervorgehoben.
  • Im Sinne der Anforderung “9.1.4.3 Kontrast (Minimum)”
    • Das Kontrastverhältnis der Textfeldvorbelegung in den Eingabefeldern (Placeholder) ist zu niedrig.
  • Im Sinne der Anforderung “9.2.1 Tastaturbedienbar”
    • Die Bedienelemente „Details +“ im Cookie-Banner sind mit der Tastatur nicht ansteuerbar.
    • Wenn man das Burger-Menü mit der Maus öffnet und anschließend mit der Tastatur testet, so können die einzelnen Menüpunkte nicht ausgeklappt wer-den. Zudem kann man das Schließen-Bedienelement mit der Tastatur nicht erreichen.
    • Das Bedienelement „Mein ZVB“ ist in der Desktop-Version der Website nicht mit der Tastatur erreichbar.
    • Das Ausklappmenü der Hauptnavigation lässt sich mit der Tastatur nicht öffnen.
    • Wenn man das Anmeldefenster über die Schaltfläche „Mein ZVB“ öffnet und die Schaltfläche „Anmelden“ betätigt, wird ein Icon für die Fehlermeldung im Eingabefeld angezeigt, dieses lässt sich mit der Tastatur nicht erreichen. Das führt zu dem Problem, dass der Nutzende nicht sehen kann, was für eine Fehlermeldung angezeigt wird.
    • Tab-Überschriften/Bedienelemente sind mit der Tastatur nicht erreichbar.
    • Die Akkordeons lassen sich mit der Tastatur nicht öffnen, da die „+“-Icons nicht mit der Tastatur erreicht werden können. Die Bedienelemente im Akkor-deon lassen sich dennoch ansteuern, auch wenn dieses nicht geöffnet wird.
  • Im Sinne der Anforderung “9.2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblenden”
    • Karusselle rotieren automatisch und können nur angehalten werden, wenn die Maus auf das Karussell bewegt wird. Nachdem man die Maus von dem Karussell wieder wegbewegt, fängt dieses wieder an zu rotieren.
  • Im Sinne der Anforderung “9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge”
    • Der Cookie-Banner wird erst als letztes Element auf der Seite fokussiert.
    • In der mobilen Ansicht wird die Schaltfläche „Mein ZVB“ sowie die Elemente im Burger-Menü erst nach dem Footer angesteuert.
  • Im Sinne der Anforderung “9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)”
    • Da die verlinkten Grafiken keinen Alternativtext besitzen (siehe 9.1.1), bieten diese keine Informationen über den Linkzweck bzw. das Linkziel.
  • Im Sinne der Anforderung “9.2.4.7 Fokus sichtbar”
    • Bei der Tastaturnutzung wird – bis auf wenige Ausnahmen – überhaupt kein Fokus angezeigt.
  • Im Sinne der Anforderung “9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen”
    • Eingabefelder wie bspw. „Nutzername“ und „Passwort“ haben keine sichtbare Beschriftung, sondern lediglich eine Feldvorbelegung.
  • Im Sinne der Anforderung “9.4.1.1 Syntaxanalyse”
    • Bei der Überprüfung der Syntax mit dem Bookmarklet: "Check serialized DOM of current page" und anschließend "Check for WCAG 2.0 parsing compliance" (beide Bookmarklets sind hier zu finden https://validator.w3.org/nu/about.html#extras), tritt folgender Fehler (wiederholt) auf: „Duplicate ID“.
  • Im Sinne der Anforderung “9.4.1.2 Name, Rolle, Wert”
    • Der Button für das mobile Navigationsmenü (auch bekannt als Hamburger-Button) in der mobilen Ansicht ist nicht korrekt ausgezeichnet.
    • Die Akkordeons sind nicht ausreichend mit Namen, Rollen und Werten ausgezeichnet und deshalb schwierig für assistive Technologien zu erfassen.
    • Einige Elemente sind vom Sinn her eigentlich Buttons, sind aber als a-Elemente, label-Elemente oder div-Elemente implementiert.
    • Die Slideshows bzw. die Karusselle sind nicht ausreichend mit Namen, Rol-len und Werten ausgezeichnet und deshalb schwierig für assistive Technologien zu erfassen.
    • Die Tabs sind nicht ausreichend mit Namen, Rollen und Werten ausgezeichnet und deshalb schwierig für assistive Technologien zu erfassen
  • Im Sinne der Anforderung “9.4.1.3 Statusmeldungen”
    • Bei Statusmeldungen ist der Textcontainer nicht mit aria-live="assertive" oder mit aria-live="polite" ausgezeichnet.
  • Im Sinne der Anforderung “11.7 Benutzerpräferenzen”
    • Trotz Browsereinstellungen wird der Text in der Webseite nicht vergrößert dargestellt.
    • Einige Bedienelemente wie Slider oder Switches sind nach einer Anpassung der Farben nicht mehr erkennbar.
  • Weitere
    • Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
    • Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
    • Dokumente erfüllen nicht den PDF/UA Standard.

3.    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.11.2024 erstellt.

4.    Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? 
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Frank Rothweiler
Abteilungsleitung Marketing
Telefon: 07721/4050-4801
E-Mail: frank.rothweiler@svs-energie.de

Oder nehmen Sie über unser Barriere-melden-Formular Kontakt zu uns auf.

5.    Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns über die unter 4 genannten Kontaktmöglichkeiten darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.