Informationen für Installateure
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Netz mit Niederdruck, sowie technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss finden Sie hier
Anmeldeformulare
Antrag auf Herstellung eines Gashausanschlusses
Anmeldung und Fertigmeldung einer Erdgasanlage
Auftrag Zählerausbau, Zählerabholung oder Zählerwechsel ab 1. Januar 2020
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern
Hier finden Sie Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Netz mit Niederdruck, sowie technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss.
Der Hausanschlussraum bei Mehrfamilienhäusern sollte DIN 18012 entsprechen.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist ausreichend Platz für die Hausanschlüsse im UGdes Bauvorhabens vorzusehen.
Zur Erhöhung der Sicherheit gegen Manipulation ist bei Mehrfamilienhäusern zugewährleisten, dass die Gashauseinführung, sowie die Gaszählerplätze nicht in allgemeinzugänglichen Räumen installiert werden.
Allgemein zugängliche Räume bei Mehrfamilienhäusern sind Treppenhaus, Kellergänge,Gemeinschafts-, Trocken-, und Abstellräume. Hauseinführungen und Zählerplätzebefi nden sich idealerweise im Hauseinführungsraum oder im Heizraum desGebäudes.
Ist es nicht möglich, die Gaszähler in einen oben genannten Raum zu installieren,müssen die Zähler durch einen belüfteten Schrank, Gitterverwahrung oder ähnlichemgeschützt werden.
Eigenschaften von Erdgas
Erdgas ist ungiftig und besteht in der Hauptsache aus Methan. Im reinen Zustand ist es ein farb- und geruchloses Gas. Um es für den Menschen wahrnehmbar (Geruch) zu machen, wird ihm in geringen Mengen Odormittel (Geruchsmittel) zugegeben. In Mischung mit Luft ist Erdgas unter normalen Bedingungen im Bereich von 4,5 Vol.-% bis 16,5 Vol.-% zündfähig.
Der kleinere Konzentrationswert heißt untere Explosionsgrenze (UEG), der größere obere Explosionsgrenze (OEG). Die Zündtemperatur von Erdgas liegt bei ca. 640 °C. Erdgas ist leichter als Luft, und das Dichteverhältnis beträgt 0,55. Ab einer Konzentration von 28 Vol.-% Gas besteht Erstickungsgefahr wegen Sauerstoffmangels. Von Gasfreiheit spricht man, wenn die Gaskonzentration in der Atmosphäre unter 50 % der UEG liegt. Um diesen Grenzwert nicht zu überschreiten, sollte der Alarmpunkt eines Messgerätes auf 20 % UEG eingestellt werden. Nur durch diesen Sicherheitsabstand ist gewährleistet, dass der Grenzwert zum Zeitpunkt des Alarms noch nicht erreicht ist. Es bleibt somit noch Zeit, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Richtwerte für die Erdgasqualität
Es wird Erdgas gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 verteilt
Gasanalyse (Volumen %) | Co2 | 0,08 Mol. % |
N2 | 0,85 Mol. % | |
O2 | 0,00 Mol. % | |
CH4 | 97,70 Mol. % | |
C2H6 | 0,93 Mol. % | |
C3H8 | 0,30 Mol. % | |
n-C4H10 | 0,01 Mol. % |
Tobias Steinberg
Telefon | 07721 4050 4641 |
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